Agenturbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle von uns abgegebenen Angebote und mit uns abgeschlossenen Verträge. Anders lautende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.

II. Vertragsschluss, Preise

Der Vertragsinhalt richtet sich im Zweifel nach unserer Auftragsbestätigung. Soweit eine solche nicht ergeht, nach unserem Angebot. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung, die schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen kann.

Unsere Angebotspreise verstehen sich im Zweifel als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auslagen beispielsweise für Verwertungsrechte, Künstlersozialabgaben oder sonstige – auch nachträglich entstehende – Auslagen werden an den Besteller weiterberechnet.

Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Besteller zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.

Für die Teilnahme an Präsentationen steht uns ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhalten wir nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle unsere Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt in unserem Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an uns zurückzugeben.

III. Datenverarbeitung

Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten werden von uns gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.

IV. Leistungserbringung

Ist die Leistungserbringung von einer Mitwirkung des Bestellers abhängig, so laufen vereinbarte Ausführungsfristen erst nach restlicher Klärung aller Ausführungsdetails. Die Einhaltung der Ausführungsfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller sowie die Beistellung von notwendigen Informationen und Materialien durch den Besteller voraus. Bei Lieferungs- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Transportstörungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, verlängert sich die vereinbarte Frist in angemessenem Umfang.

Wir sind bemüht, vereinbarte Ausführungsfristen einzuhalten. Sofern wir Ausführungsfristen schuldhaft nicht einhalten, ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung und/oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Der Schadensersatz ist jedoch nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelung in Ziffer VIII. begrenzt.

Drittleistungen, die wir vereinbarungsgemäß für den Besteller beauftragen beispielsweise Aufträge an Werbeträger (off- und online-Medien), stellen wir dem Besteller im Voraus in Rechnung. Erfolgt die Zahlung durch den Besteller nicht binnen 10 Arbeitstagen, sind wir berechtigt, den Auftrag an unseren Lieferanten bzw. den Werbeträger zu stornieren.

Teilleistungen sind uns im zumutbaren Umfang gestattet.

Der Besteller hat in sich abgeschlossene Teilleistungen und Zwischenergebnisse sowie das endgültige Werk auf unser Verlangen hin unverzüglich freizugeben bzw. abzunehmen. Die Zusendung der Rechnung an den Besteller gilt gleichzeitig als Mitteilung, dass unsere darin bezeichnete Leistung vollständig fertiggestellt worden ist. Sofern nicht der Besteller bereits die Abnahme ausdrücklich erklärt hat, gilt unsere Leistung als abgenommen, wenn der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang die Abnahme unserer Leistung verlangt.

Verweigert oder behindert der Besteller schuldhaft die Erfüllung des Vertrages, so können wir Leistungs- und Aufwendungsersatz in Höhe von 20 % der Bruttoauftragssumme verlangen. Wir sind berechtigt, einen höheren Ersatzbetrag nachzuweisen. Dem Besteller ist nachgelassen, einen geringeren Ersatzbetrag nachzuweisen.

V. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu fordern.

Der Besteller darf lediglich mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen streitiger oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

VI. Einräumung von Rechten

Wir behalten uns alle urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse an Ideen, Konzepten, Entwürfen und Gestaltungen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwertung und Veränderung der gewährten Leistungen in allen bekannten Verwertungsarten vor. Alle von uns gefertigten Schriftstücke, Entwürfe, Skizzen, Logos, Modelle, Fotografien, Filme, Videoaufzeichnungen und mittels Softwareprogrammen gefertigte Simulationen sind unser Eigentum. Eine Rechtseinräumung an den Kunden erfolgt nur in dem ausdrücklich schriftlich vereinbarten Umfang. Die Rechtseinräumung ist stets auf den Zweck des erteilten Auftrags und die im Angebot spezifizierte Nutzung beschränkt. Bei zeitlich befristeten Aufträgen und Konzeptionen erfolgt die Rechteeinräumung nur für die Dauer unserer Beauftragung. Dies gilt auch für etwaiges im Rahmen des Auftrags von Dritten bezogenes Material oder Leistungen, insbesondere Bildmaterial (von Bildagenturen o.Ä.), Film-/Videomaterial, Zeichnungen, Composings, Programmierungen, Texte, Sprecher, Musik o.Ä.

Soweit wir dem Kunden Rechte übertragen, so geschieht dies unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem uns erteilten Auftrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche gegenteilige Vereinbarung besteht für uns keine Pflicht zu überprüfen, ob unsere Leistungen mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind und wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Mit der Freigabe übernimmt der Besteller die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Arbeitsergebnisse. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers können wir eine externe rechtliche Prüfung veranlassen. Die damit verbundenen Kosten hat der Besteller zu tragen.

Wir haften auch nicht für die urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.

In keinem Fall haften wir wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. Wir sind jedoch verpflichtet auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern uns diese bei der Vorbereitung oder Ausführung des Auftrags bekannt werden.

Wir sind in jedem Fall berechtigt, die von uns entwickelten Leistungen zu signieren und in unserer Eigenwerbung zu verwenden und auf die Betreuung des Bestellers hinzuweisen.

VII. Mängelrüge, Haftung bei Mängel

Der Besteller hat die von uns gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen unverzüglich auf Mängel und Differenzen zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Stellt der Besteller einen Mangel an unserer Leistung fest, so darf er über sie nicht verfügen, d.h. er darf sie nicht verwerten, veröffentlichen, weiterveräußern etc.

Bei Mängeln oder Fehlen einer Beschaffenheitsangabe können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Leistung liefern (Nachlieferung).

Sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht bereit, oder nicht in der Lage oder führen wir die notwendigen Tätigkeiten nicht innerhalb angemessener Frist aus, und zwar aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist diese für den Besteller unzumutbar oder schlägt diese in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine Minderung des Preises, Schadensersatz oder Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate.

VIII. allgemeine Haftung

Im Falle einer Pflichtverletzung haften wir auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz vorbehaltlich der weiteren vertraglichen und gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, sofern die Pflichtverletzung eine wesentliche Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen) oder Garantie betrifft oder zu einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt oder soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

Bei einer Haftung wegen fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vertragstypisch vorhersehbar war.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.

Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt 12 Monate, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

Wir haften nicht für etwaiges vom Besteller oder in seinem Auftrag an uns bereitgestelltes Material.

IX. Schlussbestimmungen

Auf alle mit uns getätigten Rechtsgeschäfte findet ausschließlich deutsches Recht, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen ist Freising.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

Sollten Teile dieser Agenturbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.